KELLERKanzlei für Arbeitsrecht Erstberatung anfragen

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Hannover

Kündigung erhalten? Sie haben drei Wochen.

So lange haben Sie Zeit, um beim Arbeitsgericht zu klagen. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Wir prüfen sie, meist noch in derselben Woche.

Rechtsanwalt Markus Keller in seinem Büro, Schwarzweißporträt
Markus KellerFachanwalt für Arbeitsrecht

Bis wann müssen Sie klagen?

Drei Wochen nach dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Fällt das Ende auf ein Wochenende, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.

Geben Sie das Datum ein, an dem der Brief bei Ihnen ankam oder Ihnen übergeben wurde.

Feiertage können das Ende zusätzlich verschieben. Die Berechnung ersetzt keine Beratung.

Was sollten Sie jetzt tun?

Vier Dinge in den ersten Tagen nach der Kündigung. Die ersten beiden kosten nichts und sichern die meisten Rechte.

  1. Datum notierenWann und wie kam die Kündigung an? Umschlag aufheben.
  2. Nichts unterschreibenKeinen Aufhebungsvertrag, keine Ausgleichsquittung, bevor jemand draufgesehen hat.
  3. Arbeitsuchend meldenInnerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit, sonst droht eine Sperrzeit.
  4. Termin vereinbarenMit Kündigung, Arbeitsvertrag und den letzten drei Gehaltsabrechnungen.

Wobei vertreten wir Sie?

Ausschließlich im Arbeitsrecht, für Arbeitnehmer und Führungskräfte. Dieser Schwerpunkt ist der Grund, warum wir schnell sind.

  • KündigungPrüfung, Kündigungsschutzklage, Verhandlung
  • AufhebungsvertragPrüfung vor der Unterschrift, Nachverhandlung
  • AbfindungHöhe einschätzen, verhandeln, vor Gericht durchsetzen
  • ArbeitszeugnisFormulierungen prüfen, Berichtigung verlangen
  • AbmahnungGegendarstellung, Entfernung aus der Personalakte
  • Lohn und ÜberstundenOffene Ansprüche berechnen und einfordern

Was kostet die Beratung?

Die Erstberatung kostet für Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Anfrage bei Ihrer Versicherung.

Erstberatung für Verbraucherhöchstens 190 €zuzüglich Mehrwertsteuer, den genauen Betrag nennen wir vorher
Mit RechtsschutzversicherungAnfrage übernehmen wirSie tragen meist nur Ihre Selbstbeteiligung
Verfahren vor dem Arbeitsgerichtnach GesetzIn der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten
Besprechungsraum der Kanzlei mit langem Holztisch und Blick auf die Straße

Wer vertritt Sie?

Markus Keller ist seit 2004 Rechtsanwalt und seit 2009 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat mehr als tausend Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten in Niedersachsen geführt.

In der Erstberatung sagt er Ihnen, wie er Ihre Aussichten einschätzt, und was ein Verfahren kostet. Auch dann, wenn die Antwort lautet, dass sich eine Klage nicht lohnt.

  • 2004Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2009Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2013Gründung der Kanzlei in Hannover
  • 3Anwältinnen und Anwälte, alle im Arbeitsrecht

Was fragen Mandanten zuerst?

Die fünf Fragen, die im ersten Telefonat fast immer kommen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Drei Wochen ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Bis dahin muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie es eigentlich nicht war.

Was kostet die Erstberatung?

Für Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, so legt es das Gesetz fest. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen vor dem Termin. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Kostenübernahme für Sie an.

Wer zahlt den Anwalt vor dem Arbeitsgericht?

In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Das ist im Arbeitsrecht anders als in anderen Rechtsgebieten. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt diese Kosten meist.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht sofort. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und nimmt Ihnen den Kündigungsschutz. Lassen Sie ihn vorher prüfen. Eine Frist zur Unterschrift von wenigen Stunden müssen Sie nicht hinnehmen.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in wenigen Fällen. In der Praxis wird eine Abfindung aber oft im Vergleich vor dem Arbeitsgericht vereinbart. Als Richtwert gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, im Einzelfall mehr oder weniger.

Wie bekommen Sie einen Termin?

Rufen Sie an oder schreiben Sie, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Läuft die Frist bald ab, bekommen Sie einen Termin noch in derselben Woche.

Anrufen: 0511 123 456 70
Kanzlei
Kanzlei Keller, Arbeitsrecht
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