Fachanwalt für Arbeitsrecht · Hannover
Kündigung erhalten? Sie haben drei Wochen.
So lange haben Sie Zeit, um beim Arbeitsgericht zu klagen. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Wir prüfen sie, meist noch in derselben Woche.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Hannover
So lange haben Sie Zeit, um beim Arbeitsgericht zu klagen. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam. Wir prüfen sie, meist noch in derselben Woche.
Drei Wochen nach dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Fällt das Ende auf ein Wochenende, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag.
Geben Sie das Datum ein, an dem der Brief bei Ihnen ankam oder Ihnen übergeben wurde.
Feiertage können das Ende zusätzlich verschieben. Die Berechnung ersetzt keine Beratung.
Vier Dinge in den ersten Tagen nach der Kündigung. Die ersten beiden kosten nichts und sichern die meisten Rechte.
Ausschließlich im Arbeitsrecht, für Arbeitnehmer und Führungskräfte. Dieser Schwerpunkt ist der Grund, warum wir schnell sind.
Die Erstberatung kostet für Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit Rechtsschutzversicherung übernehmen wir die Anfrage bei Ihrer Versicherung.
| Erstberatung für Verbraucher | höchstens 190 €zuzüglich Mehrwertsteuer, den genauen Betrag nennen wir vorher |
|---|---|
| Mit Rechtsschutzversicherung | Anfrage übernehmen wirSie tragen meist nur Ihre Selbstbeteiligung |
| Verfahren vor dem Arbeitsgericht | nach GesetzIn der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten |

Markus Keller ist seit 2004 Rechtsanwalt und seit 2009 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat mehr als tausend Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten in Niedersachsen geführt.
In der Erstberatung sagt er Ihnen, wie er Ihre Aussichten einschätzt, und was ein Verfahren kostet. Auch dann, wenn die Antwort lautet, dass sich eine Klage nicht lohnt.
Die fünf Fragen, die im ersten Telefonat fast immer kommen.
Drei Wochen ab dem Tag, an dem Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Bis dahin muss die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie es eigentlich nicht war.
Für Verbraucher höchstens 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, so legt es das Gesetz fest. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen vor dem Termin. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, fragen wir die Kostenübernahme für Sie an.
In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten, auch wenn sie gewinnt. Das ist im Arbeitsrecht anders als in anderen Rechtsgebieten. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt diese Kosten meist.
Nicht sofort. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und nimmt Ihnen den Kündigungsschutz. Lassen Sie ihn vorher prüfen. Eine Frist zur Unterschrift von wenigen Stunden müssen Sie nicht hinnehmen.
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in wenigen Fällen. In der Praxis wird eine Abfindung aber oft im Vergleich vor dem Arbeitsgericht vereinbart. Als Richtwert gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, im Einzelfall mehr oder weniger.
Rufen Sie an oder schreiben Sie, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Läuft die Frist bald ab, bekommen Sie einen Termin noch in derselben Woche.
Anrufen: 0511 123 456 70